Ansprüche prüfen und durchsetzen. Ich ordne zivilrechtliche Sachverhalte zügig ein und vertrete Sie außergerichtlich sowie vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Sie erhalten ein kompaktes Chancen-/Risiko-Bild, Kostentransparenz und einen erfahrenen Prozessvertreter.
Typische Themen:
Rechtssichere Weichenstellungen im Tagesgeschäft. Ich begleite Unternehmen und Privatpersonen bei Handels-, Vertriebs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen und liefere Entscheidungsgrundlagen, die im Betrieb funktionieren. Ihr Nutzen: kurze Entscheidungswege, konkrete To-dos und wiederverwendbare Vorlagen.
Schwerpunkte:
Vom Entwurf bis zur Unterschrift – Verträge, die funktionieren. Ich entwerfe, prüfe und schärfe Verträge jeder Größenordnung – vom kompakten Dienstvertrag bis zum mehrstufigen IT-Projekt. Im Mittelpunkt stehen unmissverständliche Regelungen, praktikable Haftungsklauseln und reibungslose Abläufe. Verhandlungen bereite ich gründlich vor, priorisiere die wesentlichen Punkte und halte Ergebnisse nachvollziehbar fest. Sie erhalten verständliche Muster und greifbare Verhandlungsergebnisse.
Typische Mandate:
Schutz Ihrer Rechte in jedem Verfahrensstadium. Ich stehe Ihnen im Ermittlungs- und Hauptverfahren zur Seite, sichere Akteneinsicht, entwickle eine tragfähige Einlassungsstrategie und vertrete konsequent vor Gericht. Zivil- und wirtschaftsrechtliche Schnittstellen behalte ich dabei im Blick.
Nutzen: optimale Verteidigungsstrategie mit Blick auf Nebenfolgen – beruflich wie privat.
Leistungsspektrum:
Nächster Schritt: Gerne prüfe ich Ihr Anliegen und skizziere die nächsten Schritte.
Klare Unterstützung im Arbeitsverhältnis. Ob Kündigung, Abmahnung oder ausstehendes Gehalt: Ich prüfe Ihre rechtliche Position und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich sowie vor dem Arbeitsgericht. Dabei behalte ich Fristen, wirtschaftliche Folgen und eine praktikable Lösung im Blick.
Typische Themen:
Bei einer Kündigung zählt die Zeit. Wer sich gegen eine schriftliche Arbeitgeberkündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Lassen Sie eine Kündigung deshalb möglichst früh prüfen.
Wenn Sie Unterstützung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden. Wir klären gemeinsam, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind – in Bergneustadt und Umgebung oder bundesweit digital.